Die Reaktion des Herrn Helmut Weber (CSU), der sich darüber ärgert, dass sich der Stadtrat beim Thema Haushalt hat immer wieder vertrösten lassen, ist zwar verständlich, sollte für die Landsberger Bürger jedoch nicht ausreichend sein. Laut Art. 30 der Gemeindeordnung überwacht der Stadtrat die gesamte Stadtverwaltung. Dieser Pflicht ist er, besonders was die beiden dominierenden Fraktionen von CSU und SPD anbelangt, hier in Landsberg über Jahre hinweg nicht nachgekommen. Die Frage sei gestattet: Wieso?
Aus welchen Gründen wurde, über Jahre hinweg, die Stadtverwaltung bei wichtigen Themen wie Haushaltsabschlüsse oder Derivatgeschäfte vom Stadtrat nicht in die Pflicht genommen? Aus welchen Gründen wurden Anträge zur Offenlegung immer wieder abgelehnt?
In Artikel 11 der bayerischen Verfassung Absatz 4 steht: „Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben“.
Dies ist ein wunderbarer Satz, der in unseren Augen einen basisdemokratischen Ansatz definiert, das Demokratieverständnis zu stärken. Die Beurteilung, inwieweit das Wirken dieses bestehenden Stadtrates sich hiermit im Einklang befindet, bleibt dem Einzelnen überlassen.